Es gelten die Fertigmaße
Seit der VOB 2006 werden die Malerarbeiten so abgerechnet wie die Fassade:
Es gelten die Maße der fertigen Oberfläche (unabhängig davon, ob nach Plan abgerechnet oder örtlich aufgemessen wird).
Sockel bis 10 cm werden übermessen.
Wesentliche Neuerung:
- Wie beim Putz werden Leibungen bei Fenstern und Nischen unabhängig von der Größe (also auch bei Fenstern < 2,5 m²) gesondert vergütet.
- Pfeiler, Stützen, Balken und dergleichen werden bis zu einer Breite von 30 cm übermessen, wenn es um eine Unterbrechung der Arbeit geht (der Pfeiler am Rand der Arbeit unterbricht die Arbeit nicht).
Aussparungen in Wänden bis 2,5 m² werden übermessen
im Gegensatz zur DIN 18350 bildet der Deckenhohlraum keine Aussparung, außer der Deckenrand ist offen.

